Ein Gesetzentwurf des Bundesrates, den die Bundesregierung jetzt an den Bundestag weitergeleitet hat (18/10878), soll es ermöglichen, das Referendariat in der juristischen Ausbildung in Teilzeitarbeit zu absolvieren.
Länder für Rechtsreferendariat in Teilzeit
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 19.01.2017
Der Bundesrat schlägt eine Änderung des Richtergesetzes vor, die es den Ländern erlaubt, die dort vorgeschriebenen Bestandteile des Vorbereitungsdienstes über einen längeren Zeitraum als zwei Jahre zu strecken und dadurch Teilzeittätigkeiten zu ermöglichen. Die Bundesregierung unterstützt in ihrer Stellungnahme das angestrebte Ziel. Sie lehnt aber den vorgeschlagenen Weg über eine Länderöffnungsklausel ab, da sie dadurch die „Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen“ gefährdet sieht. Sie kündigt an, im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens einen eigenen Formulierungsvorschlag einzubringen.
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Quelle: DATEV eG