Rechtsschutz gegen die Verweigerung der Akkreditierung eines Journalisten durch eine Fraktion des Europäischen Parlaments ist vor den Gerichten der Europäischen Union zu suchen. Eine entsprechende Eilentscheidung des VG Koblenz wurde von dem OVG Rheinland-Pfalz bestätigt (Az. 2 B 10277/17).
Antrag auf Verpflichtung einer Fraktion des Europäischen Parlaments zur Akkreditierung eines Journalisten vor dem Verwaltungsgericht erfolglos
OVG Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 23.01.2017 zum Beschluss 2 B 10277/17 vom 23.01.2017
Der Antragsteller, ein Journalist, beantragte bei der Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheit“, einer Fraktion im Europäischen Parlament, die Akkreditierung zu einer für den 21. Januar 2017 in Koblenz angekündigten Veranstaltung. Gegen die Verweigerung der Akkreditierung suchte er um gerichtlichen Eilrechtsschutz bei dem Verwaltungsgericht Koblenz nach. Das Verwaltungsgericht lehnte den Antrag als unzulässig ab. Die hiergegen gerichtete Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz blieb erfolglos. Aufgrund der vorrangigen Zuständigkeit der Gerichte der Europäischen Union zur Überprüfung von Handlungen der Fraktionen des Europaparlaments sei der Rechtsweg zu der nationalen Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht gegeben.
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Quelle: DATEV eG