Neues Reiserecht löst Sorgen aus

Wegen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (18/10822), über den der Bundestag derzeit berät, geht in deutschen Reisebüros die Existenzangst um. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung im Bundestag deutlich. Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302) angepasst werden.

 

Neues Reiserecht löst Sorgen aus

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.01.2017

 

Wegen eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften (18/10822), über den der Bundestag derzeit berät, geht in deutschen Reisebüros die Existenzangst um. Das wurde bei einer öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses am 23.01.2017 deutlich. Mit dem Gesetz soll das deutsche Recht einer neuen EU-Richtlinie (2015/2302) angepasst werden. Ziel dieser Richtlinie ist, wie die Ausschussvorsitzende Renate Künast (Bündnis 90/Die Grünen) einführend darlegte, „die rechtliche Regelung den Entwicklungen im Reisemarkt anzupassen“, namentlich der zunehmenden Buchung über das Internet.

 

Derzeit gibt es bei Pauschalreisen einen weitreichenden Verbraucherschutz, indem der Kunde Mängel beim Veranstalter geltend machen kann. Wer sich dagegen seine Reise im Internet zusammenstellt, muss sich bei Mängeln direkt mit dem jeweiligen Leistungsanbieter auseinandersetzen, etwa mit der Fluggesellschaft oder dem Hotelier im Ausland. Das gilt auch, wenn die verschiedenen Bestandteile der Reise über ein Reiseportal gebucht wurden. Die neue EU-Richtlinie sieht nun vor, dass der Betreiber des Reiseportals wie ein Pauschalreiseanbieter in der Pflicht ist. Eine solche Gesamthaftung soll aber auch gelten, wenn ein stationäres Reisebüro eine individuelle Reise mit mehreren Elementen zusammenstellt, also beispielsweise mit einem Flug, einem Hotel, einem Mietwagen und einer Versicherung.

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Quelle: DATEV eG