Die WPK hat zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen Stellung genommen.
Gesetzentwurf zum Outsourcing bei Rechtsanwälten und anderen Berufsgeheimnisträgern
BRAK, Mitteilung vom 21.12.2016
Der Gesetzentwurf sieht u. a. eine Einbeziehung der von Berufsträgern beauftragten Dritten in den Kreis der tauglichen Täter i. S. v. § 203 StGB vor und legt Grenzen fest, innerhalb derer Dienstleister, die an der Berufsausübung der Anwälte und Notare mitwirken, Zugang zu fremden Geheimnissen erhalten dürfen. Die BRAK wird hierzu eine Stellungnahme erarbeiten.
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Referentenentwurf
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Quelle: DATEV eG