Mit der Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ will die Bundesregierung Kommunen das Planen und Bauen in innerstädtischen Gebieten erleichtern. Die Baugebietskategorie soll planerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglichen.
Stärkung der urbanen Innenentwicklung
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 24.01.2017
Mit der Einführung der neuen Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ will die Bundesregierung Kommunen das Planen und Bauen in innerstädtischen Gebieten erleichtern. Die Baugebietskategorie soll planerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglichen. Die entsprechende Änderung der Baunutzungsverordnung (BauNVO) ist Teil eines Gesetzentwurfs der Bundesregierung (18/10942), der zudem Anpassungen an europarechtliche Regelungen vorsieht. So besteht auch im Baugesetzbuch (BauGB) laut Bundesregierung Änderungsbedarf, um die Richtlinie 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Weitere Regelungen des Entwurfs zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln. Der Entwurf soll am Freitag in erster Lesung im Bundestag beraten werden.
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Quelle: DATEV eG