Aktueller Gesetzentwurf zur EU-Pauschalreiserichtlinie senkt Verbraucherschutzniveau deutlich ab

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie muss in deutsches Recht übersetzt werden. Dazu fand im Bundestag eine Anhörung statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer Stellungnahme, bisherige gesetzliche Standards nicht auszuhöhlen.

 

vzbv, Pressemitteilung vom 23.01.2017

 

 

Die neue EU-Pauschalreiserichtlinie muss in deutsches Recht übersetzt werden. Dazu fand am 23.01.2017 im Bundestag eine Anhörung statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert in einer Stellungnahme, bisherige gesetzliche Standards nicht auszuhöhlen.

 

„Wenn das Pauschalreiserecht künftig nicht mehr für Tagesreisen und einzeln gebuchte Ferienunterkünfte gilt, schwächt das die bisherigen Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern erheblich. Reiseanbieter könnten künftig nicht mehr für alle Mängel haftbar gemacht werden“, sagt Felix Methmann, Reiseexperte beim vzbv.

 

„Ist zum Beispiel eine Ferienwohnung vor Ort plötzlich ausgebucht, müssten Verbraucher ihre Ansprüche im Zweifel nach ausländischem Recht geltend machen. Das kann in einem beliebigen Land sein, das der Anbieter bestimmen kann. Im Falle eines Mangels könnte dann keine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden. Die Bundesregierung kann das verhindern, wenn sie denn will, denn die EU-Richtlinie sieht keine Herausnahme von Tagesreisen und einzeln gebuchten Ferienunterkünften vor.“

Verbraucherschutzstandards werden abgesenkt

 

 

Grundsätzlich müssen die europäischen Vorschriften ohne Abweichung in nationales Recht umgesetzt werden. Die Bundesregierung hatte sich aber in der Vergangenheit für eine Ausnahmeregelung eingesetzt, die es Deutschland ermöglicht, das bisherige Verbraucherschutzniveau aufrechtzuerhalten. Nach dem aktuellen Gesetzentwurf will die Bundesregierung diese Ausnahmeregelung nun aber nicht nutzen, sondern den Verbraucherschutz sogar absenken.

 

 

„Der deutsche Gesetzgeber höhlt das durch die EU-Richtlinie ohnehin schon abgesenkte deutsche Verbraucherschutzniveau also noch weiter aus“, so Methmann.

Keine Sicherheit für Verbraucher

 

 

Der aktuelle Gesetzentwurf nimmt Tagesreisen und Reiseeinzelleistungen von der Pauschalreiserichtlinie aus.

 

 

Als Tagesreisen gelten Reiseangebote, die weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung beinhalten. Besonders bei älteren Menschen sind solche Reisen beliebt. Der Reisepreis für eine Tagesreise kann erheblich sein und sogar den Reisepreis für eine mehrtägige Pauschalreise überschreiten. Mit dem neuen Gesetz hätten Verbraucher keine Entschädigungsansprüche, wenn zum Beispiel der Reisebus Verspätung hat und eine teure, gebuchte Veranstaltung deshalb nicht besucht werden kann.

 

 

Die Ausnahme von Reiseeinzelleistungen betrifft im Wesentlichen Ferienwohnungen- und Häuser. Geht zum Beispiel der Ferienhausanbieter insolvent, wären Anzahlungen verloren.

 

 

Der vzbv fordert, Tagesreisen und Reiseeinzelleistungen dem Pauschalreiserecht zu unterstellen.

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Quelle: DATEV eG