Die EU-Kommission untersucht, ob bestimmte Praktiken im Online-Handel Verbraucher daran hindern, Unterhaltungselektronik, Videospiele und Hotelübernachtungen über Grenzen hinweg auswählen und zu wettbewerbsfähigen Preisen zu erwerben, und damit möglicherweise gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 02.02.2017
Obwohl immer mehr Waren und Dienstleistungen weltweit über das Internet gehandelt werden, wächst der grenzüberschreitende Onlinehandel innerhalb der EU nur langsam. In ihrer Strategie für einen digitalen Binnenmarkt nennt die Kommission eine Reihe rechtlicher Hindernisse für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel und schlägt verschiedene Initiativen vor, um diese auszuräumen.
Es gibt allerdings auch Hinweise darauf, dass Unternehmen selbst Hindernisse für den grenzüberschreitenden Online-Handel errichten, um so den EU-Binnenmarkt entlang nationaler Grenzen aufzuteilen und Wettbewerb zu verhindern. Die Kommission hat daher eine Untersuchung eingeleitet mit dem Ziel, Marktinformationen zu erheben, um die Art, die Häufigkeit und die Auswirkungen dieser Hindernisse für den elektronischen Handel besser zu verstehen und auf der Grundlage des EU-Kartellrechts zu bewerten.
Die Kommission hat diese drei Untersuchungen am 02.02.2017 eingeleitet, um folgende Probleme anzugehen: Einzelhandelspreisbeschränkungen, Diskriminierung auf der Grundlage des Standortes und Geoblocking. Die vorläufigen Ergebnisse der wettbewerbsrechtlichen Sektoruntersuchung der Kommission im elektronischen Handel zeigen, dass derartige Beschränkungen in der EU weit verbreitet sind.
Hersteller von Unterhaltungselektronik
Die Kommission prüft zurzeit, ob Asus, Denon & Marantz, Philips und Pioneer gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, indem sie die Möglichkeit der Online-Einzelhändler, eigene Preise für weit verbreitete Produkte der Unterhaltungselektronik wie Notebooks und Wi-Fi-Produkte festzulegen, eingeschränkt haben.
Die Auswirkungen dieser mutmaßlichen Preisbeschränkungen könnten noch dadurch verstärkt werden, dass viele Online-Einzelhändler Software zur Preisfestsetzung einsetzen, die die Einzelhandelspreise automatisch an jene führender Wettbewerber anpasst. Infolgedessen könnten die fraglichen Verhaltensweisen weitreichende Auswirkungen auf die Online-Preise der betreffenden Unterhaltungselektronik gehabt haben.
Die Kommission führt diese eingehende Untersuchung auf eigene Initiative durch.
Videospiele
Die Kommission prüft derzeit bilaterale Vereinbarungen zwischen der Valve Corporation, der Eigentümerin der Spiele-Vertriebsplattform Steam, und den fünf Videospiel-Herausgebern Bandai Namco, Capcom, Focus Home, Koch Media und ZeniMax. Die Untersuchung hat Geoblocking-Praktiken zum Gegenstand, bei denen die Unternehmen Verbraucher daran hindern, digitale Inhalte (in diesem Fall PC-Videospiele) zu kaufen, weil sich die Verbraucher im Ausland befinden bzw. dort ihren Wohnsitz haben.
Nach dem Kauf bestimmter PC-Videospiele müssen die Nutzer vor der Verwendung des Spiels bestätigen, dass es sich nicht um eine Raubkopie handelt. Dies geschieht über einen „Aktivierungsschlüssel“ auf der Vertriebsplattform Steam. Diese Vorgehensweise kommt bei einer breiten Palette von Spielen zum Einsatz, unter anderem bei Sport-, Simulations- und Actionspielen.
Die Untersuchung konzentriert sich auf die Frage, ob die in Rede stehenden Vereinbarungen den Einsatz von Aktivierungsschlüsseln zum Zwecke des Geoblockings vorschreiben bzw. vorgeschrieben haben. Ein „Aktivierungsschlüssel“ kann nur den Verbrauchern in einem bestimmten EU-Mitgliedstaat (z. B. in der Tschechischen Republik oder in Polen) Zugang zu einem gekauften Spiel gewähren. Dies könnte einen Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften darstellen, da der grenzüberschreitende Wettbewerb infolge der Beschränkung des sogenannten „Parallelhandels“ im Binnenmarkt beeinträchtigt und Verbraucher daran gehindert werden, Spiele zu günstigeren Preisen aus anderen Mitgliedstaaten zu beziehen.
Die Kommission führt diese eingehende Untersuchung auf eigene Initiative durch.
Diskriminierung bei Hotelpreisen
Nach Beschwerden von Kunden prüft die Kommission nun Vereinbarungen in der Hotellerie zwischen den größten europäischen Reiseveranstaltern einerseits (Kuoni, REWE, Thomas Cook und TUI) und Hotels andererseits (Meliá Hotels). Die Kommission begrüßt zwar, dass Hotels innovative Preissetzungsmechanismen entwickeln und einführen, um ihre Zimmerauslastung zu maximieren, allerdings dürfen Hotels und Reiseveranstalter ihre Kunden nicht aufgrund ihres Standorts diskriminieren. Die in Rede stehenden Vereinbarungen könnten Bestimmungen enthalten, die zu einer Diskriminierung der Kunden aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes führen. Infolgedessen würden den Kunden nicht alle verfügbaren Hotelzimmer angezeigt, und sie könnten die Zimmer nicht zu den günstigsten Preisen buchen.
Dies könnte gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen, da die Verbraucher allein aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit oder ihres Wohnsitzes daran gehindert werden, Hotelzimmer zu den von Reiseveranstaltern in anderen Mitgliedstaaten angebotenen günstigeren Konditionen zu buchen. Dies würde zu einer Fragmentierung des Binnenmarktes führen.
Hintergrund
Artikel 101 AEUV verbietet Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Beschlüsse von Unternehmensvereinigungen, die den Wettbewerb im EU-Binnenmarkt verhindern, einschränken oder verfälschen.
Die Einleitung eines förmlichen Verfahrens greift dem Ergebnis des Verfahrens nicht vor. Mit der Verfahrenseinleitung entfällt die Zuständigkeit der jeweiligen mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der Sache.
Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Die Dauer einer solchen Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem von der Komplexität des Falls, der Bereitschaft des betroffenen Unternehmens zur Zusammenarbeit mit der Kommission sowie der Ausübung der Rechte auf Verteidigung.
Die am 02.02.2017 angekündigten Untersuchungen in den Bereichen Unterhaltungselektronik und Videospiele sind die ersten, mit denen einigen der Probleme nachgegangen werden soll, die die Kommission im Rahmen ihrer Sektoruntersuchung zum elektronischen Handel festgestellt hat.
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Quelle: DATEV eG