"Once-Only Prinzip": Studie zu Realisierungsoptionen

Die EU-Kommission hat eine von ihr beauftragte Studie zum „Once-Only Prinzip“ veröffentlicht. Nach dem „Once-Only Prinzip“ sollen nationale Verwaltungen Daten nur einmal erfassen und dann, immer wenn erforderlich, wieder verwenden. Damit soll verhindert werden, dass Bürger und Unternehmen die gleichen Informationen mehr als einmal erklären müssen.

 

„Once-Only Prinzip“: Studie zu Realisierungsoptionen

 

Die EU-Kommission hat eine von ihr beauftragte Studie zum „Once-Only Prinzip“ (nur in englischer Sprache) veröffentlicht.

 

Nach dem „Once-Only Prinzip“ sollen nationale Verwaltungen Daten nur einmal erfassen und dann, immer wenn erforderlich, wieder verwenden. Es soll damit verhindert werden, dass Bürger und Unternehmen die gleichen Informationen mehr als einmal erklären müssen.

 

Empfehlungen der Studie:

 

  • Verabschiedung einer EU-Richtlinie zum Once-Only Prinzip, um die erforderliche Rechtsgrundlage für die Verwaltung zur Datenverarbeitung und zum Datenaustausch zu bieten.
  • Strategie zur Ermutigung und administrative Unterstützung des Once-Only Prinzips insbesondere mithilfe der Einrichtung einer Task Force der Mitgliedstaaten und eines EU-weiten Unternehmens-Forums und zu den Kernpunkten: Interoperabilität, Daten statt Dokumente, Basis-Register, übertragbare oder gegenseitig anerkannte Unternehmensidentifikation, nutzerzentrierte/business case getriebene Ansätze.

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Quelle: DATEV eG