Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld beschlossen.
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Anspruchs auf Hinterbliebenengeld
BMJV, Mitteilung vom 08.02.2017
Im Fall der fremdverursachten Tötung sieht der Gesetzentwurf für Hinterbliebene, die zu dem Getöteten in einem besonderen persönlichen Näheverhältnis standen, einen Anspruch auf eine angemessene Entschädigung in Geld für das zugefügte seelische Leid gegen den für die Tötung Verantwortlichen vor, der sowohl bei der Verschuldens- als auch bei der Gefährdungshaftung gewährt wird.
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Quelle: DATEV eG