Konsequenzen aus Panama Papers

Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) vor.

 

Konsequenzen aus Panama Papers

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.02.2017

 

Die Bundesregierung will die Konsequenzen aus der Veröffentlichung der sog. „Panama Papers“ ziehen und Steuerumgehungsmöglichkeiten mittels der Gründung und Nutzung von Briefkastenfirmen verhindern. Außerdem soll das steuerliche Bankgeheimnis aufgehoben werden, sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (18/11132) vor. Durch zusätzliche Auskunfts- und Informationspflichten sollen die Möglichkeiten der Finanzbehörden zur Feststellung von im Ausland angesiedelten Domizilgesellschaften (wie Briefkastenfirmen auch genannt werden) verbessert werden.

 

Nach Feststellungen der Bundesregierung entfalten Domizilgesellschaften in den Sitzstaaten keinerlei wirtschaftliche Aktivitäten. Um Rückschlüsse auf die wahren Inhaber zu verhindern, würden die Firmen oft nur von zum Schein tätigen Personen oder Gremien geleitet. Die eigentlichen Entscheidungen würden von anderen Personen getroffen. Die Gründung solcher funktionslosen Domizilgesellschaften sei nicht per se illegal: „Sie geht aber typischerweise mit der Verschleierung von Vermögensverhältnissen, Zahlungsströmen und/oder wirtschaftlichen Aktivitäten einher“, heißt es in dem Entwurf des Steuerumgehungsbekämpfungsgesetzes (STUmgBG).

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Quelle: DATEV eG