Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und einen Entwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorgelegt, die beide am 15.02.2017 im Bundestag in erster Lesung beraten werden sollen.

 

Bund-Länder-Finanzbeziehungen

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 14.02.2017

 

Die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern sollen ab 2020 neu geordnet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/11135) sieht zudem die Umsetzung weiterer Vereinbarungen von 14. Oktober 2016 zwischen den Regierungschef von Bund und Ländern vor. Einen Schwerpunkt bildet dabei die Übernahme der Verantwortung seitens des Bundes für Verwaltung, Bau und Betrieb der Bundesautobahnen. Bisher waren dafür die Länder in Auftragsverwaltung zuständig. Der Entwurf wird am Donnerstag gemeinsam mit einem weiteren Gesetzentwurf (18/11131), der die verfassungsrechtlichen Grundlagen schafft, in erster Lesung beraten.

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Quelle: DATEV eG