Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist am 15.02.2017 mit zahlreichen Änderungen und einigen Ergänzungen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gebilligt worden. Dieser beinhaltet auch Regelungen etwa zum Krankengeldanspruch in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbständige und zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten, die zusätzlich im notärztlichen Rettungsdienst aktiv sind.
Ausschuss billigt Hilfsmittelreform
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.02.2017
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Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen etwa zum Krankengeldanspruch in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbständige und zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten, die zusätzlich im notärztlichen Rettungsdienst aktiv sind.
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Quelle: DATEV eG