Ausschuss billigt Hilfsmittelreform

Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist am 15.02.2017 mit zahlreichen Änderungen und einigen Ergänzungen vom Gesundheitsausschuss des Bundestags gebilligt worden. Dieser beinhaltet auch Regelungen etwa zum Krankengeldanspruch in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbständige und zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten, die zusätzlich im notärztlichen Rettungsdienst aktiv sind.

 

Ausschuss billigt Hilfsmittelreform

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.02.2017

 

Der Gesetzentwurf zur Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG) ist mit zahlreichen Änderungen und einigen Ergänzungen vom Gesundheitsausschuss gebilligt worden. Für den mehrfach veränderten Entwurf stimmten am 15.02.2017 die Regierungsfraktionen von Union und SPD. Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich der Stimme. Die Vorlage soll am 16.02.2017 im Plenum des Bundestages verabschiedet werden. 

 

Der Gesetzentwurf beinhaltet auch Regelungen etwa zum Krankengeldanspruch in speziellen Fällen, zur Beitragsbemessung für Selbständige und zur Sozialversicherungspflicht von Ärzten, die zusätzlich im notärztlichen Rettungsdienst aktiv sind.

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Quelle: DATEV eG