Erhalten die Nutzer von Finanzdienstleistungen das bestmögliche Preis-Leistungs-Verhältnis und die besten Produkte für ihre Bedürfnisse? Wie können sie die Wahrung ihrer Rechte wirksam gewährleisten? Mit diesen und anderen Fragen des Verbraucherschutzes befassen sich die Mitglieder der Nutzergruppe „Finanzdienstleistungen“, für die die EU-Kommission derzeit neue Mitglieder sucht. Das teilt die BaFin mit.
Finanzdienstleistungen: Europäische Kommission sucht neue Mitglieder für Sachverständigengruppe
BaFin, Mitteilung vom 24.02.2017
Es handelt sich um ein beratendes Gremium aus Sachverständigen mit Fachkenntnissen zu Finanzdienstleistungen für Privatkunden. Mitglied der Gruppe darf werden, wer gegenwärtig nicht in der Finanzdienstleistungsbranche oder in deren Namen tätig ist. Die Kommission sucht Mitglieder mit guter Kenntnis der nationalen Märkte. Das Fachwissen gesamteuropäischer Nutzerorganisationen ist ebenfalls von Vorteil. Die Mitglieder müssen über fundierte Kenntnisse des Privatkundengeschäfts und dessen Regulierung verfügen, damit sich die Gruppe sachkundig mit zuweilen hochtechnischen Themen befassen kann. Besonders willkommen sind der Kommission Bewerbungen von Experten, die keiner bestimmten Interessengruppe nahestehen, etwa aus der Wissenschaft.
Die Europäische Kommission wird die Gruppe vor allem zu Themen der Kapitalmarktunion (siehe BaFinJournal Februar 2017) konsultieren und den Fokus dabei auf den Vertrieb von Anlageprodukten für Kleinanleger legen. Die Gruppe wird die Kommission auch bei der Umsetzung des geplanten Aktionsplans für Finanzdienstleistungen für Privatkunden beraten. Dabei geht es unter anderem um Möglichkeiten zur Stärkung des Vertrauens und der Mündigkeit der Verbraucher und um den Abbau rechtlicher und regulatorischer Hindernisse für Unternehmen. Der Aktionsplan soll auch digitale Innovationen fördern.
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Quelle: DATEV eG