Die Bundesregierung will Änderungen beim Infrastrukturabgabengesetz vornehmen. Ziel des dazu vorgelegten Gesetzentwurfs (18/11237) ist es, die Ende 2016 erzielte Einigung mit der EU-Kommission umzusetzen, um zeitnah mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe in Deutschland beginnen zu können.
Regierung plant Änderungen bei Pkw-Maut
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.02.2017
Die Bundesregierung will Änderungen beim Infrastrukturabgabengesetz vornehmen. Ziel des dazu vorgelegten Gesetzentwurfes (18/11237) ist es laut Regierung, die Ende 2016 erzielte Einigung mit der EU-Kommission, die wegen der Einführung der Pkw-Maut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet hatte, umzusetzen, um zeitnah mit der Erhebung der Infrastrukturabgabe in Deutschland beginnen zu können. Dazu sollen insbesondere die Preise für Kurzzeitvignetten geändert werden. Zudem sollen die im Kraftfahrzeugsteuergesetz aufgenommenen Steuerentlastungsbeträge für die emissionsärmsten Fahrzeuge erhöht werden, „um eine noch stärkere ökologische Lenkungswirkung zu erzielen“, wie die Bundesregierung schreibt.
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Quelle: DATEV eG