Auskunft über die eigene Abstammung

Mit der Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig jederzeit Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt.

 

Auskunft über die eigene Abstammung

 

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.02.2017

 

Mit der Einrichtung eines zentralen Registers für Samenspender sollen Kinder aus künstlicher Befruchtung künftig jederzeit Auskunft über ihre Abstammung erhalten können. Das sieht ein Gesetzentwurf (18/11291) der Bundesregierung vor, der dem Bundestag zur Beratung vorliegt.

 

Mit dem Gesetzentwurf wird nach Angaben der Regierung ein Auskunftsanspruch für jene Personen festgelegt, die durch eine Samenspende und künstliche Befruchtung gezeugt worden sind. Das bundesweite Samenspenderregister wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) eingerichtet. Dort sollen für eine Zeitspanne von 110 Jahren Angaben über die Samenspender und Empfängerinnen einer Samenspende gespeichert werden.

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Quelle: DATEV eG