Der Bundestag soll erneut über die Neufassung der Gewerbeabfall-Verordnung (18/11294) beschließen. Hintergrund sind Änderungen am im Dezember 2016 beschlossenen Ursprungsentwurf (18/10345) durch den Bundesrat.
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 02.03.2017
Der Bundestag soll erneut über die Neufassung der Gewerbeabfall-Verordnung (18/11294) beschließen. Hintergrund sind Änderungen am im Dezember 2016 beschlossenen Ursprungsentwurf (18/10345) durch den Bundesrat. Die Länderkammer hatte unter anderem Änderung zur Klarstellung einzelner Regelungen angeregt. Die Bundesregierung stimmt diesen zu. Der Bundestag muss der Verordnung gemäß Paragraf 67 Kreislaufwirtschaftsgesetz zustimmen.
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Quelle: DATEV eG