Kommunen sollen künftig im Innenbereich stärker nachverdichten können. Eine neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ in der Baunutzungsverordnung soll das Nebeneinander von Gewerbe, Freizeit und Wohnen erleichtern und planerisch eine „nutzungsgemischte Stadt der kurzen Wege“ ermöglichen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (18/10942) verabschiedete der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Bundestag.
Baurechtsnovelle passiert Ausschuss
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 08.03.2017
Der Entwurf enthält zudem Anpassungen an europarechtliche Regelungen. So besteht auch im Baugesetzbuch (BauGB) laut Bundesregierung Änderungsbedarf, um die Richtlinie 2014/52/EU (UVP-Änderungsrichtlinie) in nationales Recht umzusetzen. Weitere Regelungen des Entwurfs zielen auf die Erleichterung des Wohnungsbaus sowie auf Probleme mit Nebenwohnungen insbesondere auf ost- und nordfriesischen Inseln.
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Quelle: DATEV eG