Das Parlament hat beschlossen, den Verbraucherschutz für Bauherren zu verbessern. Der Bundestag hat am 9. März 2017 mit breiter Mehrheit für den Regierungsentwurf zur „Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung“ (18/8486) in geänderter Fassung gestimmt.
Bundestag verbessert Verbraucherschutz für Bauherren
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.03.2017
Mit dem Gesetz sollen die allgemeinen Regelungen des Werkvertragsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) um spezifische Regelungen eines Bauvertragsrechts ergänzt werden. Zu den vorgeschlagenen Änderungen gehört die Einführung eines Verbraucherbauvertrages im BGB. Unter anderem soll der private Bauherr gegenüber dem Auftragnehmer ein sog. Anordnungsrecht erhalten, das heißt die Befugnis, Änderungswünsche zur Bauausführung einseitig anzuordnen. Außerdem soll das Kündigungs- und Widerrufsrecht klar geregelt werden.
Frage der Haftung bei mangelhaftem Material
Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist laut Regierung die Anpassung des Kaufvertragsrechts an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Dabei gehe es um die Haftung, wenn mangelhaftes Material verbaut worden ist. In diesem Fall sei der ausführende Handwerker nach geltender Rechtslage verpflichtet, das mangelhafte Material wieder auszubauen und durch fehlerfreies zu ersetzen.
Der Handwerker könne aber gegenüber dem Händler, von dem er das mangelhafte Material bezogen hat, nur dessen Ersatz verlangen und bleibe auf den Kosten für den Aus- und Wiedereinbau sitzen. Dies soll mit dem Gesetzentwurf zugunsten des Handwerkers geändert werden, schreibt die Regierung.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.
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Quelle: DATEV eG