Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die Unternehmen erhalten auch die Möglichkeit, die Identität ihrer Anteilseigner leichter herauszufinden. Entsprechende neue Anforderungen hat das EU-Parlament verabschiedet.

 

Stärkung der Aktionärsrechte in EU-Unternehmen

 

EU-Parlament, Pressemitteilung vom 14.03.2017

 

Entscheidungen von EU-Unternehmen sollen stärker auf langfristige Ziele ausgerichtet werden, indem die Aktionäre stärker eingebunden werden und über Gehälter und Boni von Managern abstimmen können sollen. Die Unternehmen erhalten auch die Möglichkeit, die Identität ihrer Anteilseigner leichter herauszufinden. Entsprechende neue Anforderungen wurden am 14.03.2017 vom Plenum verabschiedet.

 

„Die Vereinbarung zur Richtlinie über die Rechte von Aktionären, die heute vom Parlament verabschiedet wurde, ist ein positiver Schritt nach vorn. Die Maßnahmen werden dazu beitragen, Investitionen stärker auf langfristige Ziele auszurichten und mehr Transparenz für börsennotierte Unternehmen und Investoren zu gewährleisten“, sagte der Berichterstatter Sergio Gaetano Cofferati (S&D, IT).

 

Die entsprechende Entschließung wurde mit 646 Stimmen angenommen, bei 39 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.

 

Die Vereinbarung muss noch formell vom Rat gebilligt werden. Ab dem Datum des Inkrafttretens müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie binnen 24 Monaten in nationales Recht umsetzen.

 

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Quelle: DATEV eG