Am 16.03.2017 hat die Europäische Kommission ihren jüngsten Bericht über das Schnellwarnsystem für gefährliche Produkte vorgestellt. Die Kommission wird weiter an dem Frühwarnsystem arbeiten, um seine tägliche Verwendung durch die Behörden zu erleichtern.
EU-Kommission, Pressemitteilung vom 16.03.2017
Die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern hat sich intensiviert. In zunehmendem Ausmaß greifen sie auf das Schnellwarnsystem zurück, um dafür zu sorgen, dass gefährliche Produkte auch in anderen europäischen Ländern rasch vom Markt genommen werden. 2016 wurden über das Schnellwarnsystem von den zuständigen nationalen Behörden mehr als 2044 Warnungen vor gefährlichen Produkten übermittelt. Sie führten zu 3824 Folgemaßnahmen, beispielsweise zu Produktrückrufen. Insgesamt war die Zahl der Folgemaßnahmen mehr als doppelt so hoch wie in den Vorjahren. Daran wird deutlich, dass die nationalen Behörden Warnmeldungen rascher nachgehen und alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Verbrauchersicherheit zu verbessern.
Die Europäische Kommission hat sich ferner gemeinsam mit den nationalen Behörden um eine noch benutzerfreundlichere Funktionsweise des Systems bemüht. Die Webseite des Systems wurde modernisiert, um ihre Nutzung durch Unternehmen und Verbraucher zu fördern.
Wie schützt das System den Verbraucher vor über das Internet verkauften gefährlichen Produkten?
Viele der im Schnellwarnsystem gemeldeten gefährlichen Produkte werden auch über das Internet vertrieben, das die Verbraucher Waren in zunehmendem Ausmaß online erwerben. 2016 galten 244 Warnmeldungen dieser Produktkategorie. Mehrere Mitgliedstaaten haben deshalb bereits spezialisierte Stellen eingerichtet, die Internetseiten beobachten und dort online vertriebene gefährliche Produkteaufspüren. Amazon, eBay und Alibaba haben ferner zugestimmt, sich intensiver um eine Entfernung der von den EU-Behörden als potentiell unsicher oder nicht normgerecht identifizierten Produkte aus ihren Internet-Seiten zu entfernen. Dazu haben die Online-Anbieter eine zentrale Kontaktstelle für die Behörden eingerichtet.
Von welchen Produkten gehen die größten Risiken aus?
2016 entfiel die größte Anzahl an Warnmeldungen auf Spielzeuge (26 %), gefolgt von Kraftfahrzeugen sowie Bekleidungs-, Textil- und Modeartikeln (13 %).
Bei den gemeldeten Risiken lagen 2016 die Verletzungsrisiken an erster Stelle (25 %), gefolgt von chemischen Risiken (23 %).
Aus welchen Ländern stammten die gefährlichen Produkte im Jahr 2016?
Die meisten gemeldeten gefährlichen Produkte stammten aus Ländern außerhalb der EU. In 53 % der Fälle (1069 Produkte) wurde China als Herkunftsland angegeben. Die Zahl der Warnungen von Produkten aus der Volksrepublik China ging um 9 Prozentpunkte von 62 % im Jahr 2015 auf 53 % im Jahr 2016 zurück.
In 488 Fällen (23 %) kamen gefährliche Produkte aus Europa.
102 Meldungen (5 %) betrafen Produkte aus den USA und 53 Meldungen (2,6 %) Produkte aus der Türkei. In 158 Fällen (8 %) ist die Herkunft unbekannt.
Nächste Schritte
Die Kommission wird weiter an dem Frühwarnsystem arbeiten, um seine tägliche Verwendung durch die Behörden zu erleichtern.
Die Europäische Kommission wird den Informationsaustausch mit den chinesischen Behörden über gefährliche Produkte, die die Chinesen „an der Quelle“ (in China) angehen, fortsetzen.
Auch die Zusammenarbeit mit Online-Anbietern wird fortgesetzt, um sie zu einem Vorgehen gegen gefährliche Produkte anzuhalten. Um behördliche Kontrollen zu unterstützen, arbeitet die Kommission derzeit an einem praktischen Leitfaden für die Überwachung des Online-Marktes.
Hintergrund
Über das Schnellwarnsystem können seit 2003 Informationen über gefährliche Non-food-Erzeugnisse, die irgendwo in Europa vom Markt genommen bzw. zurückgerufen wurden, schnell zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission ausgetauscht werden. Dies wiederum ermöglicht, dass EU-weit geeignete Folgemaßnahmen (Verbot/Einstellung des Verkaufs, Rücknahme, Rückruf oder Einfuhrverweigerung durch die Zollbehörden) ergriffen werden können.
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Quelle: DATEV eG