Das BMF nimmt zu den Randnummern 161 und 162 des BMF-Schreibens vom 12.11.2014 Stellung und ändert mit einem neuen BMF-Schreiben u. a. den Auslandstätigkeitserlass. Des Weiteren wird die Anwendung des § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren geregelt (Az. IV C 5 – S-2369 / 10 / 10002).
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
Grundsätze zur Aufteilung des Arbeitslohns
BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 – S-2369 / 10 / 10002 vom 14.03.2017
Ferner ändert dieses BMF-Schreiben den Auslandstätigkeitserlass und regelt die Anwendung des § 50d Abs. 8 und Abs. 9 EStG im Lohnsteuerabzugsverfahren.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG