Negative Auswirkungen des Kleinanleger-Schutzgesetzes auf das Crowdfunding in Deutschland sind ausgeblieben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie, die das ifo Institut in Zusammenarbeit mit weiteren Wirtschaftswissenschaftlern und Juristen im Auftrag des BMF erstellt hat.
Kleinanleger-Schutzgesetz beeinträchtigt Crowdfunding nicht
ifo Institut, Pressemitteilung vom 21.03.2017
Im Jahre 2015 ist das über Crowdinvesting-Plattformen vermittelte Finanzierungsvolumen in Deutschland um 165 Prozent gestiegen auf 46,9 Millionen Euro. Im ersten Halbjahr 2016 wurden Finanzierungen im Wert von 15,4 Millionen Euro eingesammelt, 46,4 Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2015. Den Rückgang führen die Forscher aber nicht auf das seit Juli 2015 geltende Gesetz zurück, sondern auf andere Gründe. Eine Ursache könnte sein, dass Investierende bei einer Streuung der Investments über alle verfügbaren Crowd-Angebote bislang negative Renditen erzielt haben, die sich auch in Zukunft kaum zu positiven Renditen entwickeln werden.
Die Forscher zeigen außerdem, dass das Anlageverhalten sich nicht verändert hat, obwohl eine Pflicht zur Selbstauskunft über Einkommen und Vermögen der Investoren mit dem Gesetz eingeführt worden ist. Die bei Schwarmfinanzierungen bisher verwendeten Vermögensanlagen haben sich in den letzten Jahren weg entwickelt von stillen Beteiligungen hin zu sogenannten partiarischen Darlehen, die mit Gewinn- oder Umsatzbeteiligung verbunden sind, und hin zu Nachrang-Darlehen.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des ifo Instituts.
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Quelle: DATEV eG