Mit dem E-Justice-Rat hat die Justiz auch für den IT-Planungsrat einen zentralen Ansprechpartner geschaffen, der diese Zusammenarbeit garantiert. Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik. Er ist z. B. auch für die Steuerung von E-Government-Projekten zuständig.
E-Justice-Rat erstmalig bei IT-Planungsrat vertreten
Justizministerium Niedersachsen, Pressemitteilung vom 22.03.2017
Mit dem E-Justice-Rat hat die Justiz auch für den IT-Planungsrat einen zentralen Ansprechpartner geschaffen, der diese Zusammenarbeit garantiert. In der heutigen Sitzung stellt Staatssekretärin Otte den E-Justice-Rat und seine Arbeit in Bezug auf den digitalen Wandel dem IT-Planungsrat vor.
Die Justiz kommuniziert bei ihrer Arbeit mit vielen Beteiligten – den Bürgerinnen und Bürgern, den Anwältinnen und Anwälten, den Notarinnen und Notaren und der Verwaltung – auf elektronischem Weg. Damit die IT-Verfahren der Justiz optimal für einen Austausch mit allen aufgestellt sind, ist es ein wichtiges Anliegen des E-Justice-Rats, einen intensiven Austausch mit seinem Pendant, dem IT-Planungsrat zu pflegen. In der Vergangenheit haben Verwaltung und Justiz bereits erfolgreich zusammengearbeitet, etwa bei der Einführung einer elektronischen Kommunikation zwischen dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Nun sollen die Chancen für eine weitere Kooperation von eGovernment und eJustice ausgelotet werden.
Hintergrund
Als Gremium auf Ebene der Amtscheffinnen und Amtschefs der Justizverwaltungen in Bund und Ländern koordiniert der E-Justice-Rat die übergreifenden Aufgaben des IT-Einsatzes in den Justizbehörden. Mit seiner Arbeit sorgt er unter anderem für einheitliche IT-Standards sowie gemeinsame IT-Sicherheitskataloge und damit für wirtschaftliche und interoperable IT-Landschaften in der Justiz.
Der IT-Planungsrat koordiniert die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik. Er ist z. B. auch für die Steuerung von E-Government-Projekten zuständig.
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Quelle: DATEV eG