Der Bundesrat hat zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (18/11325) Stellung genommen. Er bittet die Bundesregierung darum, die Länder zum frühestmöglichen Zeitpunkt umfassend in die Vorbereitung der notwendigen Änderungen des Fachrechts einzubinden.
Stellungnahme zu Datenschutzgesetz
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.03.2017
Als Unterrichtung (18/11655) liegt die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (18/11325) vor. Wie die Bundesregierung in der Gesetzesvorlage erläuterte, ist die Grundverordnung ab dem 25. Mai 2018 in allen EU-Staaten unmittelbar geltendes Recht. Um ein reibungsloses Zusammenspiel der Verordnung und einer EU-Richtlinie „mit dem stark ausdifferenzierten deutschen Datenschutzrecht sicherzustellen“, sei es „erforderlich, das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) durch ein neues Bundesdatenschutzgesetz abzulösen“. Es soll die unmittelbar geltende Grundverordnung ergänzen. Zugleich soll der Gesetzentwurf der Umsetzung wesentlicher Teile der EU-Datenschutzrichtlinie im Bereich und Justiz dienen.
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Quelle: DATEV eG