Der Gesetzentwurf (18/11286) der Bundesregierung zur Stärkung der Betriebsrenten muss aus Sicht vieler Experten nachgebessert werden. Das ist das Resultat einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales im Bundestag.
Experten: Nachbessern bei der Betriebsrente
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.03.2017
Mit dem Gesetz will die Bundesregierung erreichen, dass mehr Beschäftigte die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung (bAV) nutzen, insbesondere in kleineren und mittleren Unternehmen. Künftig sollen Sozialpartner sog. reine Beitragszusagen vereinbaren können, über Leistungen der durchführenden Einrichtungen entscheiden und rechtssicher Options- beziehungsweise Opting-Out-Systeme in den Betrieben einführen können. Außerdem soll ein Fördersystem für Geringverdiener geschaffen und die steuerliche Förderung der betrieblichen Altersversorgung und der Riester-Rente vereinfacht werden.
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Quelle: DATEV eG