Mit einem Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit will die Bundesregierung Frauen dabei unterstützen, den Anspruch auf gleiches Entgelt bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchzusetzen. Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt.
Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit
BMFSFJ, Pressemitteilung vom 30.03.2017
Der Bundestag hat am 30. März in zweiter und dritter Lesung den Gesetzentwurf zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen beraten und verabschiedet.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig betonte:
„Erstmals wird in einem eigenen Gesetz konkret festgeschrieben: Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit für Frauen und Männer. Wir wollen, dass Frauen genauso fair bezahlt werden wie Männer. Durch den individuellen Auskunftsanspruch für Beschäftigte in Betrieben mit mehr als 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, durch die Berichtspflichten und die Prüfverfahren müssen sich die Unternehmen mit ihren Entgeltstrukturen beschäftigen. Gerade in großen Unternehmen ist die Lohnlücke häufig sogar höher als 21 Prozent. Zentrales Instrument ist der Auskunftsanspruch, mit dem die Beschäftigten das Recht erhalten zu erfahren, ob sie gerecht bezahlt werden. Denn es ist eine Frage der Gerechtigkeit, dass Frauen und Männer in unserer Gesellschaft und in unserer Arbeitswelt gleichgestellt sind. Ich bin überzeugt davon, dass das neue Gesetz langfristig zu einem Kulturwandel in den Unternehmen und der Gesellschaft beitragen und das Tabu gebrochen wird, über Geld nicht zu sprechen.“
Bausteine des Gesetzentwurfs
Der Gesetzentwurf bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Er sieht folgende Bausteine vor:
- Einführung eines individuellen Auskunftsanspruches: Arbeitgeber mit mehr als 200 Beschäftigten müssen diesen zukünftig auf Anfrage erläutern, nach welchen Kriterien sie wie bezahlt werden.
- Betriebliche Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Entgeltgleichheit: Private Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten werden aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen.
- Bericht zur Gleichstellung und Entgeltgleichheit: Arbeitgeber mit mehr als 500 Beschäftigten, die lageberichtspflichtig sind, müssen zudem künftig regelmäßig über Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Diese Berichte sind für alle einsehbar.
- Schaffung einer klaren Rechtsgrundlage für das Entgeltgleichheitsgebot und Definition wesentlicher Begriffe.
Die Lohnlücke schließen
In Deutschland liegt die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern bei 21 Prozent, was vielschichtige Ursachen hat: Neben der unterschiedlichen Berufswahl ist auch die familienbedingte Erwerbsunterbrechung und der anschließende Wiedereinstieg in Teilzeit ein Grund. Denn es sind häufig nur die Frauen, die im Beruf kürzer treten – mit negativen Folgen für die Altersversorgung.
Um die Lohnlücke zu schließen, bedarf es vielschichtiger Maßnahmen. Das Gesetzesvorhaben für mehr Lohngerechtigkeit ist ein wichtiger Meilenstein. Ebenfalls von Bedeutung ist die Einführung der Quote für Frauen in den Aufsichtsräten und die verschiedenen Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zum Beispiel das ElterngeldPlus oder die neue Familienpflegezeit.
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Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Transparenz von Entgeltstrukturen
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Quelle: DATEV eG