BFH: Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung

Der BFH hat u. a. entschieden, dass beim BVerfG anhängige Verfahren keine Aussetzung des Verfahrens von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer rechtfertigen (Az. II B 33/16).

 

BFH: Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung

 

Aussetzung des Verfahrens – Verwirkung von Säumniszuschlägen

 

BFH, Beschluss II B 33/16 vom 02.03.2017

 

Leitsatz

 

  1. Ein Klageverfahren, in dem der Kläger den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der BFH dem BVerfG die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat.
  2. Die beim BVerfG anhängigen Verfahren rechtfertigen keine AdV von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer.

 

 

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Quelle: DATEV eG