Der BFH hat u. a. entschieden, dass beim BVerfG anhängige Verfahren keine Aussetzung des Verfahrens von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer rechtfertigen (Az. II B 33/16).
BFH: Kein Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung
Aussetzung des Verfahrens – Verwirkung von Säumniszuschlägen
BFH, Beschluss II B 33/16 vom 02.03.2017
Leitsatz
- Ein Klageverfahren, in dem der Kläger den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der BFH dem BVerfG die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat.
- Die beim BVerfG anhängigen Verfahren rechtfertigen keine AdV von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer.
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Den Volltext finden Sie auf der Homepage des BFH.
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Quelle: DATEV eG