Die EU-Kommission hat mit dem neuen „Europäischen Interoperabilitätsrahmen“ Leitlinien für digitale öffentliche Dienste veröffentlicht. Die 47 Empfehlungen sollen zu besserer Koordination der nationalen eGovernment-Bemühungen und zu mehr Interoperabilität beitragen.
eGovernment: Anschub durch EU-Interoperabilitätsrahmen und Empfehlungen?
Die EU-Kommission hat mit dem neuen „Europäischen Interoperabilitätsrahmen“ Leitlinien für digitale öffentliche Dienste veröffentlicht. Die 47 Empfehlungen (Umsetzungsstrategie – Anhang) sollen zu besserer Koordination der nationalen eGovernment-Bemühungen und zu mehr Interoperabilität beitragen. Der EU-Aktionsplan für Interoperabilität (Anhang) nennt die Prioritäten zur Umsetzung des Europäischen Interoperabilitätsrahmens im Zeitraum 2016-2020. Hierzu gehören u. a. gemeinsame Spezifikationen für Registerzugang und -verwaltung, Datenspezifikationen und Instrumente zum Thema offene Daten und Analyse des Dateninhalts in bestehenden Metadaten-Schemata für Informationen der öffentlichen Verwaltung.
Die Mitgliedstaaten sollen die im Aktionsplan für Interoperabilität aufgeführten EU-Maßnahmen durch nationale Maßnahmen ergänzen.
Die EU-Kommission wird die Umsetzung des überarbeiteten Europäischen Interoperabilitätsrahmens Ende 2019 bewerten.
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Quelle: DATEV eG