Die Bundesrepublik Deutschland sowie 87 andere Staaten haben sich darauf verständigt, durch gegenseitigen Informationsaustausch über Finanzkonten eine effektive Besteuerung sicherzustellen (Common Reporting Standard, kurz CRS sowie Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen, kurz FKAustG). Durch den Standard verpflichten sich die Vertragsparteien, die vereinbarten Daten von Finanzinstituten zu erheben und regelmäßig automatisch auszutauschen (Az. IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :036).
Automatischer Informationsaustausch nach dem Common Reporting Standard sowie dem FKAustG
Veröffentlichung der amtlichen Datensatzbeschreibung
BMF, Schreiben IV B 6 – S-1315 / 13 / 10021 :036 vom 01.03.2017
Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 sowie § 27 Abs. 2 FKAustG hat die Übermittlung der auszutauschenden Daten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz im Wege der Datenfernübertragung zu erfolgen.
Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem allgemeinen Meldestandard können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch CRS abgerufen werden.
Hiermit wird der amtlich vorgeschriebene Datensatz entsprechend § 87b Abs. 1 der Abgabenordnung und nach § 5 Abs. 1 Satz 2 FKAustG veröffentlicht. Das Datenschema wird im Schreiben dargestellt und steht auf der Internetseite des BZSt unter http://www.bzst.bund.de zur Ansicht und zum Abruf bereit.
I. Datenübermittlung über die ELMA-Schnittstelle für Massendatenmelder
- Gesamtstruktur der Datenübermittlung
- Aufbau des ELMAKOMHeaders (s. Originaldokument)
- Aufbau der zu meldenden CRS-Daten Basierend auf CRS XML V.13 (s. Originaldokument)
II. Datenübermittlung über das BZStOnline-Portal unter Verwendung des CRS-Formulars für Einzeldatenmelder
Für Einzeldatenmelder steht zur Datenübermittlung ein CRS-Formular im BZStOnline-Portal unter www.elsteronline.de/bportal zur Verfügung.
Bei der Verwendung des CRS-Formulars sind die Datensätze einzeln in ein Webformular einzugeben. Dabei ist wie folgt vorzugehen:
- Login in das Portalkonto des BZStOnline-Portals unter Zuhilfenahme eines gültigen Zertifikats und zugehöriger PIN,
- im Menüpunkt „Privater Bereich“ den Menüpunkt „Formulare“ auswählen,
- Auswahl des Links „sonstige Formulare“ und anschließend „Übermittlung von Daten zum CRS-Abkommen“,
- Ausfüllen und Senden des Formulars.
Nähere Informationen zur Datenübermittlung nach dem CRS-Abkommen können auf der Internetseite des BZSt (www.bzst.bund.de) im dort abgelegten Kommunikationshandbuch CRS Teil 2 abgerufen werden.
III. Erstmalige Anwendung
Das Datenschema ist entsprechend dem FKAustG erstmals für Daten zu verwenden, die nach dem allgemeinen Meldestandard für das Kalenderjahr 2016 erhoben wurden und im Wege der Datenfernübertragung an das BZSt bis zum 31. Juli 2017 zu übermitteln sind.
Die Übermittlungsmöglichkeit mit diesem neuen Datenschema ist bereits gegeben.
Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht.
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Das vollständige Schreiben finden Sie auf der Homepage des BMF.
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Quelle: DATEV eG