Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes, wie z. B. die Fortführung der steuerlichen Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas und steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb.
Bundesrat verlangt Änderung am Stromsteuergesetz
Deutscher Bundestag, Mitteilung 20.04.2017
Der Bundesrat verlangt Änderungen an dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (18/11493). In einer von der Bundesregierung als Unterrichtung (18/11927) vorgelegten Stellungnahme wird unter anderem gefordert, die bisherige steuerliche Begünstigung für komprimiertes und verflüssigtes Erdgas sowie für Flüssiggas in der bisherigen Höhe über das Jahr 2018 hinaus bis zum 31. Dezember 2023 fortzuführen. Außerdem werden steuerliche Vergünstigungen für den Betrieb von Bussen mit Elektroantrieb verlangt.
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Quelle: DATEV eG