Bei 71 Prozent der zwischen 1999 und 2016 gehandelten Wohnungen sind sog. „Share Deals“ eingesetzt worden. Darauf weist die Bundesregierung hin. Bei Share Deals werde nicht Grundbesitz erworben, sondern Anteile an dem grundbesitzenden Unternehmen.
„Share Deals“ am Immobilienmarkt
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.04.2017
Bei 35 Prozent der gehandelten Wohnungen habe der Käufer weniger als 95 Prozent der Anteile erworben, bei 36 Prozent mehr als 95 Prozent, führt die Bundesregierung aus. In ihrer Vorbemerkung hatten die Grünen darauf verwiesen, dass bei Share Deals erst ab dem Kauf von 95 Prozent der Anteile die Grunderwerbsteuer anfalle.
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Quelle: DATEV eG