Die Kohlendioxidwerte von neuen Personenkraftwagen werden ab dem 1. September 2018 nach einem anderen Verfahren ermittelt. Einen entsprechenden Entwurf hat der Bundestag angenommen.
Kohlendioxidwerte von neuen Pkw werden neu berechnet
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 27.04.2017
Neues Verfahren zur Messung der Abgasemissionen
Der Stichtag, der 1. September 2018, soll laut Entwurf auch für die Bemessung der Kraftfahrzeugsteuer gelten. Zur Anwendung komme in Zukunft eine weltweit harmonisierte Testprozedur zur Ermittlung der Abgasemissionen leichter Kraftfahrzeuge („Worldwide harmonized light duty test procedure“ – WLTP), so die Bundesregierung. Ohne die Übernahme des neuen Verfahrens wäre eine sachgerechte, gleichmäßige Besteuerung nicht möglich.
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Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Deutschen Bundestags.
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Quelle: DATEV eG