Stellungnahme zum IESBA Exposure Draft zu Schutzmaßnahmen (Safeguards) – Phase 2

Der vorliegende Exposure Draft ergänzt den bereits im Dezember 2015 veröffentlichten Standardentwurf zu Safeguards – Phase 1. Neben verschiedenen redaktionellen und einigen inhaltlichen Änderungen wird jetzt die Struktur der Vorschriften zu Schutzmaßnahmen an das neue Format des IESBA Code of Ethics angepasst. Die WPK begrüßt in ihrer Stellungnahme die vorgesehene strukturelle Überarbeitung der Safeguards-Regelungen, übt jedoch auch Kritik bei einigen Änderungen.

 

WPK, Mitteilung vom 03.05.2017

 

 

Im Januar 2017 veröffentlichte das für berufsethische Fragestellungen zuständige International Ethics Standards Board (IESBA) den Exposure Draft Proposed Revisions Pertaining to Safeguards in the Code – Phase 2 and Related Conforming Amendments.

 

Der vorliegende Exposure Draft ergänzt den bereits im Dezember 2015 veröffentlichten Standardentwurf zu Safeguards – Phase 1. Neben verschiedenen redaktionellen und einigen inhaltlichen Änderungen wird jetzt die Struktur der Vorschriften zu Schutzmaßnahmen an das neue Format des IESBA Code of Ethics angepasst.

 

Die Wirtschaftsprüferkammer begrüßt in ihrer Stellungnahme vom 25. April 2017 die vorgesehene strukturelle Überarbeitung der Safeguards-Regelungen. Die materiellen Anforderungen an Berufsangehörige werden deutlich von erläuternden Hinweisen und Beispielen getrennt. Dadurch steigt die Handhabbarkeit und Verständlichkeit der Regelungen.

 

 

Die WPK steht einzelnen inhaltlichen Änderungen jedoch kritisch gegenüber. Beispielweise soll das bislang nur gegenüber börsennotierten Abschlussprüfungsmandanten geltende Verbot der Erbringung bestimmter Recruiting Services auch auf nichtgelistete Mandate ausgeweitet werden. Diese Ausweitung lehnt die WPK als unbegründet ab.

 

 

Zudem sieht die WPK in der Anzahl und dem Umfang der aktuell veröffentlichten und noch geplanten Änderungen am IESBA Code of Ethics eine zu hohe Belastung für den Berufsstand und die für die nationale Umsetzung der Regelungen zuständigen Standardsetzer.

 

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Quelle: DATEV eG