Krankengeldanspruch eines Versicherten auch bei irrtümlichem Nichterstellen einer AU-Bescheinigung durch einen Vertragsarzt aus nichtmedizinischen Gründen

Eine Krankenkasse darf Versicherten, die in den Jahren 2012/2013 zur Feststellung ihrer fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit (AU) zeitgerecht persönlich einen Vertragsarzt aufsuchten, Krankengeldzahlungen nicht verweigern, wenn der Arzt die Ausstellung einer AU-Bescheinigung irrtümlich aus nichtmedizinischen Gründen unterlässt. So entschied das BSG (Az. B 3 KR 22/15 R).

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Quelle: DATEV eG