Länder billigen Carsharing-Privilegien

Der Bundesrat billigte einen Gesetzesbeschluss des Bundestages, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht (sog. Carsharinggesetz – CsgG).

 

Länder billigen Carsharing-Privilegien

 

Bundesrat, Mitteilung vom 12.05.2017

 

Wer sein Auto teilt, kann es künftig leichter und günstiger parken. Der Bundesrat billigte am 12. Mai 2017 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages vom 30. März 2017, der Parkprivilegien beim Carsharing vorsieht.

 

Kommunen bieten gebührenfreie Parkflächen

 

Danach können Kommunen künftig für Carsharing-Fahrzeuge separate Parkflächen ausweisen, die zudem gebührenfrei sind. Sie dürfen dabei Carsharing-Flotten mit Elektrofahrzeugen und Hybridantrieben bevorzugen.

 

Zentralere Standorte für Carsharing-Anbieter

 

Außerdem ermöglicht das Gesetz Carsharing-Anbietern, ihren Standort in den „öffentlichen Verkehrsraum“ zu verlegen. Ihre Autos können dann auch in den Ortsdurchfahrten der Bundesstraßen abgeholt bzw. zurückgegeben werden.

 

Länder forderten bereits 2009 Privilegien

 

Der Bundesrat hatte sich bereits 2009 und erneut 2013 dafür ausgesprochen, verbesserte Bedingungen für das Angebot von Carsharing in Städten und Gemeinden zu schaffen, um so umweltfreundlicheres Autofahren zu unterstützen und die Luftschadstoffe sowie Klimagasemissionen zu senken (BR-Drs. 153/09 (B) und 553/13 (B)).

 

Verkündung und Inkrafttreten

 

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt. Es soll überwiegend zum 1. September 2017 in Kraft treten.

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Quelle: DATEV eG