Bundesrat für mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

Der Bundesrat möchte Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen und hat einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter.

 

Bundesrat für mehr Verbraucherschutz bei Telefonwerbung

 

Bundesrat, Mitteilung vom 12.05.2017

 

Der Bundesrat möchte Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor schnellen Vertragsabschlüssen am Telefon schützen und hat am 12. Mai 2017 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Die bisherigen Maßnahmen hätten die Situation noch nicht ausreichend verbessert, heißt es darin.

 

Weitere Verzögerungen nicht hinnehmbar

 

Erhebungen von Verbraucherzentralen belegten eindrücklich, dass das Geschäft mit überraschenden Werbeanrufen oder untergeschobenen Verträgen weiterhin floriert, trotz der seit 2013 geltenden Verschärfungen. Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte die Bundesregierung damals einen Bußgeldbestand für unerlaubte Werbeanrufe eingeführt. Außerdem sind Verträge im Bereich der Gewinnspiele seitdem nur gültig, wenn sie schriftlich gefasst wurden. Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz ungeachtet der Vorgaben des Koalitionsvertrages noch immer nicht evaluiert worden ist. Eine weitere Verzögerung gesetzlicher Maßnahmen sei jedoch nicht hinnehmbar.

 

Verbraucher müssen Verträge bestätigen

 

Dabei müsse gezielt auf die Wirksamkeit der Folgeverträge abgestellt werden. Mit dem Gesetzentwurf schlägt die Länderkammer deshalb eine Regelung vor, wonach Verträge, die durch ungebetene Telefonanrufe zustande kommen, nur dann gültig sind, wenn Verbraucher sie ausdrücklich und formgerecht bestätigen. Der Lösungsvorschlag entspreche auch dem europäischen Ansatz aus der Verbraucherrechterichtlinie. Die Länder halten diese sog. Bestätigungslösung schon seit längerem für erforderlich und hatten mehrfach Versuche zu ihrer Einführung unternommen.

 

Weiteres Verfahren

 

Zunächst beschäftigt sich die Bundesregierung mit der Länderinitiative. Sie leitet den Gesetzentwurf dann zusammen mit ihrer Stellungnahme an den Bundestag zur Entscheidung weiter. Feste Fristen für die Beratung im Bundestag gibt es allerdings nicht.

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Quelle: DATEV eG