Das Laden von Elektrofahrzeugen wird einfacher. Der Bundesrat hat der Änderung der Ladesäulenverordnung zugestimmt, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hatte.
Künftig leichter Strom tanken
Bundesrat, Mitteilung vom 12.05.2017
Kein Vertrag mehr erforderlich
Danach ist das punktuelle Laden künftig auch ohne Vertragsabschluss möglich. Bislang war ein Vertrag Voraussetzung. Der Wegfall des Vertragserfordernisses ermöglicht eine einfache, bundesweit einheitlich geltende Authentifizierung an allen öffentlich zugänglichen Ladepunkten. Hiermit soll eine ungehinderte kommunen- und länderübergreifende Nutzung von Elektrofahrzeugen gefördert werden. Die Verordnung setzt zugleich eine europäische Vorgabe um.
Verkündung und Inkrafttreten
Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Sie soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.
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Zum Beratungsvorgang (256/17)
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Quelle: DATEV eG