Die Bundesregierung plant derzeit nicht, die Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen weiter zu vereinfachen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatten nach der Umsetzung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes gefragt.
Bundesregierung verteidigt „Zielrente“
Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 15.05.2017
Die Bundesregierung bekräftigt darin ferner ihre Ansicht, dass es durch die damit geplante Einführung einer Zielrente nicht zu Leistungskürzungen komme. „Das Risiko einer Leistungssenkung ist umso geringer, je vorsichtiger beziehungsweise niedriger die Leistungen festgesetzt sind. Die Beteiligten müssen im Einzelfall abklären, wie sie die Rentenhöhe und das Risiko einer späteren Leistungssenkung austarieren“, schreibt die Regierung in ihrer Antwort.
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Quelle: DATEV eG