Qualitätskontrolle 2016: Erste Erfahrungen zum geänderten Qualitätskontrollverfahren liegen vor

2016 war von Änderungen des Qualitätskontrollverfahrens durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) gekennzeichnet. Die Satzung für Qualitätskontrolle (SaQK) wurde neu gefasst; neue Regelungsbereiche waren aufzunehmen. Darauf weist die WPK hin.

 

Qualitätskontrolle 2016: Erste Erfahrungen zum geänderten Qualitätskontrollverfahren liegen vor

 

WPK, Mitteilung vom 15.05.2017

 

2016 war von Änderungen des Qualitätskontrollverfahrens durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) gekennzeichnet. Die Satzung für Qualitätskontrolle (SaQK) wurde neu gefasst; neue Regelungsbereiche waren aufzunehmen. Die Kommission für Qualitätskontrolle kann nunmehr an Qualitätskontrollen vor Ort teilnehmen. Neu geschaffen wurde auch eine Aufsicht der Kommission für Qualitätskontrolle über die Prüfer für Qualitätskontrolle. Die Änderungen der WPO machen es auch erforderlich, Regelungen der Qualitätssicherungssysteme der Praxen anzupassen (Neu auf WPK.de vom 12.05.2017).

 

Dem Tätigkeitsbericht der Kommission für Qualitätskontrolle für das Jahr 2016 ist zu entnehmen, dass Ende 2016 3.699 Praxen zur Durchführung von gesetzlichen Abschlussprüfungen befugt waren (2015: 3.762). In diesen Praxen waren am Jahresende rund 70 % der Wirtschaftsprüfer und 21 % der vereidigten Buchprüfer tätig.

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Quelle: DATEV eG