Stewardess: Kein Abzug der Kosten für das häusliche Arbeitszimmer

Das FG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Stewardess die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit absetzen kann (Az. 8 K 1262/15 E).

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Quelle: DATEV eG