Ordnungsruf des Landtagspräsidenten verletzt Vorsitzenden der Piratenfraktion in verfassungsrechtlichen Rechten als Abgeordneter

Der Ordnungsruf des Landtagspräsidenten verletzt den Vorsitzenden der Piratenfraktion Dr. Breyer in seinen verfassungsrechtlichen Rechten als Abgeordneter. Dies hat das LVerfG Schleswig-Holstein festgestellt (Az. LVerfG 1/17).

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Quelle: DATEV eG