Kein Schadenersatzanspruch wegen vertaner Urlaubsfreude aufgrund Flugverspätung

Das AG München entschied, dass neben dem Minderungsanspruch aufgrund erheblicher Flugverspätung wegen dieses Mangels kein weiterer Schadenersatzanspruch aufgrund vertaner Urlaubsfreude besteht (Az. 182 C 1266/17).

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Quelle: DATEV eG