Einsatz von Kangalfischen in Wellness-Studio zur Hornhautentfernung ist tierschutzrechtlich erlaubnisfähig

Laut VG Freiburg ist die Erteilung einer Erlaubnis für die Haltung von Kangalfischen (sog. Knabberfischen) in den Fisch-Spa-Becken eines Wellness-Studios zum Zwecke der sanften Hornhautentfernung nach dem Tierschutzgesetz nicht grundsätzlich ausgeschlossen (Az. 4 K 1758/16).

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Quelle: DATEV eG