Wer bekommt die Ehewohnung?

Laut OLG Oldenburg kann die bisherige Ehewohnung einem der beiden Ehepartner zugesprochen werden, insbesondere wenn bei einer Trennung sonst das Wohl von im Haushalt lebenden Kindern beeinträchtigt ist (Az. 4 UFH 1/17, 4 UF 12/17).

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Quelle: DATEV eG