Aussetzung einer Pfändung beim Jobcenter Stadt Heilbronn

Bei einer gegen das Jobcenter Heilbronn gerichteten Zwangsvollstreckung wegen Forderungen von Hartz-IV-Beziehern muss dieses keine Sicherheit hinterlegen, da seine „Bonität außer Frage“ steht. So entschied das SG Heilbronn (Az. S 3 AS 1041/17).

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Quelle: DATEV eG