Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe e. V. darf ihre Pressemitteilung nicht weiter veröffentlichen

Laut LG Düsseldorf darf die Deutsche Umwelthilfe e. V. nicht den Eindruck erwecken, die für den Golf Diesel (Euro 5) im realen Fahrbetrieb ermittelten Emissionswerte zeigten, dass die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte nicht eingehalten werden. Denn nach derzeitiger Rechtslage seien die Emissionsgrenzwerte unter Laborbedingungen und nicht im realen Straßenverkehr zu messen (Az. 12 O 68/17).

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Quelle: DATEV eG