Einheitliche Bürgschaftsbestimmungen erleichtern Kreditaufnahme für KMU

Bund, Länder und Bürgschaftsbanken haben sich darauf geeinigt, dass alle 16 deutschen Bürgschaftsbanken ab dem 1. Juli 2017 einheitliche und modernisierte Allgemeine Bürgschaftsbestimmungen (ABB) anwenden. Darauf weist das BMWi hin. Die Bürgschaftsbanken unterstützen Gründerinnen und Gründer, Unternehmensnachfolger sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Finanzierung, wenn keine ausreichenden banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen.

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Quelle: DATEV eG