Zum Anspruch auf Schwimmbadsanierung bei Gemeinschaftseigentum in WEG

Hat eine Wohnanlage ein Schwimmbad als Gemeinschaftseigentum, haben die Eigentümer einen Anspruch auf Nutzung, sodass dort notwendige Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. So entschied das AG München (Az. 485 C 12234/16).

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Quelle: DATEV eG