IHK Pfalz hebt Beitragsbescheid für Mitglied auf

Das VG Neustadt hat in einem Verfahren (Az. 4 K 77/17) ernsthafte Bedenken gegen die Beitragserhebung der IHK Pfalz gegenüber einem Mitglied erhoben. Daraufhin hob der Vertreter der IHK den angefochtenen Beitragsbescheid auf und übernahm auch die Kosten des übereinstimmend für erledigt erklärten Verfahrens.

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Quelle: DATEV eG