Fluggastrechteverordnung gilt nicht bei Beförderung durch Nicht-EU-Fluggesellschaft

Laut AG München ist die Fluggastrechteverordnung und damit die Möglichkeit für einen Passagier, seine Rechte daraus geltend zu machen, nur auf einen Flug anwendbar, der mit einem Luftfahrtunternehmen der Europäischen Gemeinschaft durchgeführt wurde (Az. 261 C 13238/16).

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Quelle: DATEV eG